Quantcast
Channel: P-Konto-Blog » P-Konto Gebühren
Viewing all articles
Browse latest Browse all 2

BGH wird über Rechtmäßigkeit von gesonderten Pkonto-Gebühren entscheiden

$
0
0
P-Konto Entgelte rechtmässig?

Gerd Altmann / pixelio.de

Die Kreissparkasse Döbeln zieht vor den BGH und begehrt eine Revision gegen das Urteil des OLG Dresden, welches ein P-Konto Entgelt von 15 Euro/Monat als unzulässig erklärte.

Döbeln, eine kleine, verschlafene und sehr schöne Kleinstadt in Mittelsachsen besitzt einige Sehenswürdigkeiten. So zum Beispiel die spätgotische Stadtkirche St Nikolai oder auch die urige Pferdestraßenbahn. In Döbeln gibt es auch eine Kreissparkasse. Es entzieht sich meiner Kenntnis, ob die Hauptfilliale der Stadtsparkasse Döbeln mit besagter Pferdestraßenbahn erreichbar ist, jedoch hat es diese Kreissparkasse gestern in jedem Fall in die Schlagzeilen der bundesweiten Presse gebracht.

Warum? Was war geschehen?

Wie schon zu vermuten, wenn es mir einen Artikel auf diesem Blog wert ist, geht es um das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) und wieder einmal um das leidige Thema der Entgelte für das Pfändungsschutzkonto. Die Kreissparkasse Döbeln berechnet ihren P-Konto Kunden ein monatliches Entgelt von 15 Euro für die Kontoführung. Dieser satte Betrag fand bei den Kunden der Sparkasse verständlicherweise keinen großen Anklang und rief auch die Verbraucherzentrale Sachsen auf den Plan, welche das Kreditinstitut zuerst abmahnte und dann auf Unterlassung klagte. Nach Verweigerung einer Unterlassungserklärung ging es dann vor Gericht, durch sämtliche Instanzen, bis vor das OLG Dresden (AZ:  8 U 132/12). Die Richter aus der sächsischen Metropole entschieden in einem verbraucherfreundlichen Urteil gegen die Rechtmäßigkeit dieser doch recht happigen P-Konto Gebühren. Das OLG Dresden folgte damit der Auffassung weiterer Gerichte, die bislang die Zulässigkeit gesonderter Gebühren für das Pfändungsschutzkonto unisono verneinten.

Der voraussichtliche Verhandlungstermin in der Sache Kreissparkasse Döbeln und das P-Konto wird Mitte November dieses Jahres sein. Ein weiterer Zeitgewinn auf Kosten klammer P-Konto Kunden, wie die Sprecherin der Verbraucherzentrale Dresden, Andrea Heyer, in einer gestrigen Pressemitteilung zum Ausdruck brachte? Oder wird sich tatsächlich eine Chance ausgerechnet, dass die Karlsruher Richter sich gegen die bislang einhellige Rechtssprechung stellen werden?

Meiner Ansicht nach dürften sich die Erfolgsaussichten der Kreissparkasse Döbeln hier in engen Grenzen halten. Die bisherige Rechtsauffassung der deutschen Gerichte, dass es sich bei der Führung eines P-Kontos um die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht der Kreditinstut handle, erscheint schlüssig. Und für diese dürfen bekanntlich keine gesonderten Entgelte vom Kunden eingefordert werden. Sollte der BGH diese Ansicht teilen, können zuviel gezahlte Gebühren zurückgefordert werden. ABER:

Kontoauszüge bitte unbedingt aufbewahren!

Es mag für den juristischen Laien und erst recht für den gesunden Menschenverstand unverständlich klingen. Die Kreditinstitute können für diesen Rückerstattungsanspruch einen formellen Antrag mit Nachweis der entrichteten P-Konto Entgelte verlangen und es ist leider zu erwarten, dass dies dann auch so praktiziert wird.

Sie sollten deshalb unbedingt ihre Kontoauszüge aufbewahren, aus denen ersichtlich wird, was Sie wann an unzulässigen Entgelten bezahlen mussten. Sie können sich leider nicht darauf verlassen, dass dem Kreditinstitut diese Daten natürlich sowieso bekannt sind. Im Ernstfall müssen Sie das beweisen können. Mit Kontoauszzügen gelingt dieser Nachweis einfach.

Die Sprecherin der Verbraucherzentrale Sachsen, Andrea Heyer, könnte durchaus Recht haben mit ihrer Vermutung:

“Hier wird vermutlich darauf spekuliert, dass Kunden ihre Kontoauszüge nicht so lange aufheben und damit den Beweis nicht antreten können – weshalb das Geld dann nicht zurückerstattet wird. Vertrauen gewinnt die Bankenbranche durch solches Verhalten sicher nicht zurück.”

Selbstverständlich wird hier weiter über die Entwicklung bei den Entgelten für das Pfändungsschutzkonto berichtet werden. Mit einer höchstrichterlichen Entscheidung zum Thema P-Konto Entgelte wird dann aber hoffentlich Klarheit und Rechtssicherheit eintreten. Ein Zustand, welcher sowohl den Banken als erst recht auch deren Kunden nur nutzen kann.

 

 

 

 


Viewing all articles
Browse latest Browse all 2

Latest Images





Latest Images